Unter dem Vorbehalt der Unschuldsvermutung müssen wir fordern, dass in naher Zukunft sich die Gerichte damit befassen, ob Politiker und die Verantwortlichen in den Behörden und Institutionen, die die von der Politik verordnete Impfung umsetzen, sich einer Nötigung, sowie einer gefährlichen, schweren Körperverletzung oft mit Todesfolge strafbar gemacht haben.
Desgleichen gilt für Journalisten und Redakteure in den Leitmedien, die massiv mit dem Mittel der Diskriminierung und Diffamierung den impfunwilligen Teil der Bevölkerung zur Impfung zwingen wollen.
Die Handlungen könnten die Straftatbestände einer Nötigung, einer vorsätzlichen Körperverletzung, einer gefährlichen vorsätzlichen Körperverletzung , einer schweren Körperverletzung oder einer Körperverletzung mit Todesfolge erfüllen.
Täter sind die Politiker, die einen Impfzwang ausüben. Beihilfe hierzu leisten alle Personen, die die Impfungen planen, organisieren oder durchführen.
Beihilfe ist eine dem Täter vorsätzlich geleistete Hilfe zur Begehung einer vorsätzlichen rechtswidrigen Tat. Hier genügt eine objektiv fördernde Funktion für die Willensrichtung des Täters und die Umsetzung des Tatentschlusses.